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Schleusenbetriebsverordnung (SchleusV)
Verordnung über den Betrieb der Schleusenanlagen im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals, des Achterwehrer Schifffahrtskanals, des Gieselau-Kanals und der Eider


Ausfertigungsdatum: 30.08.1999

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 1.12.2009 VkBl. 821

Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Betriebszeiten
§ 3 Verhalten in den Schleusenbereichen
§ 3a Belegung der Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal mit Fahrgastschiffen und Tankfahrzeugen zu gleicher Zeit
§ 4 Brandverhütung
§ 5 Anmeldung in den Schleusen
§ 6 Grenzen und Benutzung der Yachthäfen Brunsbüttel und Kiel-Holtenau
§ 7 Betreten der Schleusenbereiche
§ 8 Befahren der Landflächen im Schleusenbereich
§ 9 Übernahme von Proviant oder Ausrüstung
§ 10 Haftungsausschluss
§ 11 Schadensmeldung
§ 12 Durchführungsregelung
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Inkrafttreten

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