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Schleusenbetriebsverordnung (SchleusV)
Verordnung über den Betrieb der Schleusenanlagen im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals, des Achterwehrer Schifffahrtskanals, des Gieselau-Kanals und der Eider

Ausfertigungsdatum: 30.08.1999


§ 14 SchleusV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 1999 in Kraft; ...

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