Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1d u. 1e G v. 4.4.2017 I 778
Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Abschnitt Monatlicher Ausgleich
Dritter Abschnitt Jahresausgleich
Vierter Abschnitt Übergangsvorschriften
Fünfter Abschnitt Sonderregelungen
Sechster Abschnitt Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach
§ 137f Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Siebter Abschnitt Weiterentwicklung des
Risikostrukturausgleichs ab 2009
Achter Abschnitt Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) ab 2009
Neunter Abschnitt Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen