Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.4.2016 I 886
Abschnitt 1  Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2  Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten
nach § 1 Abs. 1
Abschnitt 3  Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1
Abs. 2 Satz 1
Abschnitt 4  Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1
Abs. 2 Satz 2
Abschnitt 5  Erlaubniserteilung
Abschnitt 5a  Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
Abschnitt 6  Schlußvorschriften