Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.4.2016 I 886
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten
nach § 1 Abs. 1
Abschnitt 3 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1
Abs. 2 Satz 1
Abschnitt 4 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1
Abs. 2 Satz 2
Abschnitt 5 Erlaubniserteilung
Abschnitt 5a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
Abschnitt 6 Schlußvorschriften