Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Ausfertigungsdatum: 22.05.2013
Stand: Geändert durch Art. 1h G v. 4.4.2017 I 778
Abschnitt 1  Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 2  Ausbildung
Abschnitt 3  Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 4  Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 5  Zuständigkeiten
Abschnitt 6  Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7  Anwendungs- und Übergangsvorschriften