Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters


Ausfertigungsdatum: 22.05.2013

Stand: Geändert durch Art. 1h G v. 4.4.2017 I 778

Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 2 Ausbildung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 5 Zuständigkeiten
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften