Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


Ausfertigungsdatum: 17.08.2012

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 G v. 20.7.2017 I 2808

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Transport
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
Kapitel 6 Forschungsspeicher
Kapitel 7 Schlussbestimmungen