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(KrWaffKontrGDV 2)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen


Ausfertigungsdatum: 01.06.1961

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 21.12.2000 I 1956

Eingangsformel
§ 1 Antrag auf Erteilung einer Herstellungsgenehmigung
§ 2 Antrag auf Erteilung einer Überlassungsgenehmigung
§ 3 Antrag auf Erteilung einer Erwerbsgenehmigung
§ 4 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
§ 5 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
§ 5a Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Auslandsgeschäfte
§ 6 Antragsform
§ 7 Gleichzeitige Antragstellung
§ 8 Dauergenehmigung
§ 9 Führung und Inhalt des Kriegswaffenbuches
§ 10 Meldung der Kriegswaffenbestände
§ 11 Aufbewahrungsfristen
§ 12 Nicht ausgenutzte Genehmigungen
§ 13 Kennzeichnungspflicht
§ 14 Gestellungs-, Anmelde- und Vorführungspflicht
§ 15 Inkrafttreten

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