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(KfSachvV)
Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes


Ausfertigungsdatum: 24.05.1972

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 477 V v. 31.8.2015 I 1474

Eingangsformel
§ 1 Zweck und Durchführung der Ausbildung
§ 2 Prüfungsausschuß
§ 3 Zulassung zur Prüfung
§ 4 Prüfungstermine
§ 5 Teile der Prüfung
§ 6 Praktischer Teil der Prüfung
§ 7 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 8 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 9 Bewertung der Prüfung
§ 10 Bestehen der Prüfung
§ 11 Entscheidung über die Prüfung
§ 12 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 13 Niederschrift über die Prüfung
§ 14 Wiederholungsprüfungen
§ 15 Ausbildung und Prüfung der Bewerber bei Behörden
§ 16 Berlin-Klausel
§ 17 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 3 Nummer 2) Anforderungen an amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 15 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Fahrerlaubnisprüfungen)

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