Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn 
        
            - 1.
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                der praktische Teil der Prüfung bestanden ist, 
- 2.
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                im schriftlichen und mündlichen Teil die Einzelnote "ungenügend" nicht erteilt worden ist und 
- 3.
- 
                die Leistungen in jedem der drei Fachgebiete mindestens mit der Gesamtnote "ausreichend" bewertet worden sind.