Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn
- 1.
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der praktische Teil der Prüfung bestanden ist,
- 2.
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im schriftlichen und mündlichen Teil die Einzelnote "ungenügend" nicht erteilt worden ist und
- 3.
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die Leistungen in jedem der drei Fachgebiete mindestens mit der Gesamtnote "ausreichend" bewertet worden sind.