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Getreide-Ausfuhr- und -Verarbeitungs-Überwachungsverordnung (GetrAuVÜV)
Verordnung über die Überwachung von Getreide aus Interventionsbeständen zur Ausfuhr oder zur Verarbeitung zu bestimmten Erzeugnissen


Ausfertigungsdatum: 15.01.1991

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 5.5.1995 I 593;

I. Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
II. Überwachung der Versendung und der Ausfuhr in unverändertem Zustand
§ 3 Grundsatz
§ 4 Überwachungsverfahren
§ 5 Probenahme und Untersuchung des Getreides
§ 6 Freigabe der Sicherheiten
III. Überwachung der Verarbeitung
§ 7 Grundsatz
§ 8 Überwachung der Verarbeitung
(XXXX) §§ 9 und 10 (weggefallen)
§ 11 Ausfuhr und Versendung der Verarbeitungserzeugnisse
§ 12
§ 13 Freigabe der Sicherheit
IV. Schlußbestimmungen
§ 14 Kosten
§ 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 16 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 17 Muster, Vordrucke
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19
Anlage 1
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Voraussetzungen für die Anerkennung von Umschlagsbetrieben bei der Ausfuhr von Getreide in unverarbeitetem Zustand
Anlage 3 (zu § 8 Abs. 4) Voraussetzungen für die Anerkennung von Verarbeitungsbetrieben

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