Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien


Ausfertigungsdatum: 10.08.2017

Stand: Ersetzt 754-27-6 V v. 11.07.2016 I 1629

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Verfahren der Ausschreibung
Abschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
Abschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
Abschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen
Teil 3 Zahlungen von Marktprämien nach dieser Verordnung
Teil 4 Pönalen
Teil 5 Die ausschreibende Stelle
Teil 6 Bestimmungen für Anlagen im Bundesgebiet, die von einem Kooperationsstaat gefördert werden
Teil 7 Völkerrechtliche Vereinbarungen
Teil 8 Datenschutz, Rechtsschutz