Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien

Ausfertigungsdatum: 10.08.2017


§ 16 GEEV Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

Der Höchstwert für Gebote für Windenergieanlagen an Land entspricht dem nach § 37b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermittelten Wert.