Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV)
Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung


Ausfertigungsdatum: 10.10.2008

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 577 V v. 31.8.2015 I 1474

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Fluglotsen und deren Ausbilder
Abschnitt 3 Sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal, flugsicherungstechnisches Personal und dessen Ausbilder
Unterabschnitt 1 Ausbildungsvoraussetzungen
Unterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken
Unterabschnitt 3 Prüfungsbestimmungen
Unterabschnitt 4 Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
Unterabschnitt 5 Ausbildungsstätten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften