(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1969 - 1970)
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a)
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AusbildungszielIm Erlaubniskurs für flugsicherungstechnisches Personal werden aufbauend auf dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium bzw. der erfolgreich abgeschlossenen Techniker- oder Berufsausbildung dem Erlaubnispflichtigen die für die betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Flugsicherung vermittelt.
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b)
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Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)Rechtsgrundlagen, Organisation und Betriebsdurchführung, insbesondere:
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Recht und Verwaltungshandeln
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Luftverkehrsverwaltung
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Aufgaben, Organisation und Personal des Flugsicherungsunternehmens
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Aufgaben und Organisation der flugsicherungstechnischen Inbetriebhaltung
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Aufgaben und Organisation der Flugsicherungsbetriebsdienste
Technisches EnglischTechnische Grundlagen der Datenverarbeitung (Hardware), insbesondere:
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Struktur und Aufgaben aktueller Rechnersysteme
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Software), insbesondere:
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Struktur und Funktion von Programmiersprachen
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Struktur und Funktion von Betriebssystemen
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Struktur und Funktion von Anwenderprogrammen und Datenbanken
Technische Grundlagen der Datenübertragungstechnik, insbesondere:
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Netzwerke
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Hardware-Komponenten
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Protokolle
Technische Grundlagen der Sende- und Empfangstechnik, insbesondere:
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Struktur und Funktion von Funksprechsystemen
Technische Grundlagen der Sprachübertragungs- und Vermittlungstechnik, insbesondere:
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Übertragungstechniken und -verfahren
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Prinzipielle Funktion der analogen und digitalen Sprachvermittlung
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Sprachübertragungsnetze
Technische Grundlagen der Navigationstechnik, insbesondere:
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Begriffe der Navigation
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Navigationssysteme, -verfahren und Einsatz
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Avionik und Flugvermessung
Technische Grundlagen der Radartechnik, insbesondere:
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Begriffe und Definitionen
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Zielaufbereitung
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Entfernungs- und Azimutmessung
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Primär- und Sekundärradarverfahren
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Radardatenaufbereitung und -übertragung
Technische Grundlagen der Flugsicherungssysteme, insbesondere:
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Funktion, Arbeitsweise, Zusammenhänge und Bedeutung von Flugsicherungssystemen
Betriebliches Praktikum, insbesondere:
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Betrieblicher Einsatz und logistische Betreuung technischer Flugsicherungssysteme
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c)
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LeistungsnachweiseDie Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für die flugsicherungstechnische Inbetriebhaltung einen schriftlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfach „Technisches Englisch“ zu erbringen.
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d)
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PrüfungDie Prüfung soll mindestens 150 Minuten und höchstens 210 Minuten dauern.