(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1962)
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1.
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EinzelangabenFolgende Angaben müssen in der Lizenz aufgeführt sein, wobei die mit einem Stern gekennzeichneten Angaben ins Englische zu übersetzen sind:
- a)
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*Name des erteilenden Staates oder der erteilenden Behörde (in Halbfettdruck);
- b)
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*Titel der Lizenz (in Fettdruck);
- c)
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laufende Nummer der Lizenz (in arabischen Ziffern), die von der die Lizenz erteilenden Behörde vergeben wird;
- d)
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vollständiger Name des Inhabers der Lizenz;
- e)
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Geburtsdatum;
- f)
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Staatsangehörigkeit des Inhabers;
- g)
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Unterschrift des Inhabers;
- h)
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*Bescheinigung der Gültigkeit und der Ermächtigung für den Inhaber, die mit der Lizenz verbundenen Rechte auszuüben, wobei Folgendes anzugeben ist:
- 1)
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die Erlaubnisse, Befugnisse, Sprachenvermerke, Ausbildererlaubnis und Berechtigungen,
- 2)
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Datum der jeweils erstmaligen Erteilung,
- 3)
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Datum des Ablaufs der jeweiligen Gültigkeitsdauer;
- i)
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Unterschrift der die Lizenz ausstellenden Person und Datum der Erteilung;
- j)
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Stempel der Aufsichtsbehörde.
Der Lizenz muss ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis beigefügt sein.
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2.
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MaterialEs ist Papier bester Qualität oder ein anderes geeignetes Material zu verwenden, und die in Nummer 1 genannten Angaben müssen darauf deutlich zu erkennen sein.
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3.
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FarbeDer Lizenzschein für Fluglotsen ist gelb.