Das erlaubnispflichtige Personal für die Flugsicherung umfasst
- 1.
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die Fluglotsen sowie deren Ausbilder an Arbeitsplätzen der Flugsicherungsbetriebsdienste,
- 2.
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das sonstige Flugsicherungsbetriebspersonal in den Flugsicherungsbetriebsdiensten in den Verwendungsbereichen
- a)
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Flugdatenbearbeitung in der Flugverkehrskontrolle,
- b)
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Fluginformationsdienst,
- c)
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Flugberatung
sowie dessen Ausbilder an Arbeitsplätzen der Flugsicherungsbetriebsdienste,
- 3.
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das flugsicherungstechnische Personal für den Betrieb, die Instandhaltung und die Überwachung (Inbetriebhaltung) der betrieblich genutzten flugsicherungstechnischen Einrichtungen sowie dessen Ausbilder an betrieblich genutzten flugsicherungstechnischen Einrichtungen.