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(FloristMPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin


Ausfertigungsdatum: 05.04.2001

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung der Prüfung
§ 4 Handlungsbereiche
§ 5 Handlungsobjekte
§ 6 Durchführung der Prüfung
§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 8 Bestehen der Prüfung
§ 9 Wiederholung der Prüfung
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 3)
Anlage 2 (zu § 8 Abs. 3)

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