(1) Handlungsobjekte sind floristische Werkstücke, die in ihrer Gestaltung bezogen werden auf Thema, Raum oder Anlass. In der Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die floristischen Gestaltungsformen und -mittel beherrscht und diese bei unterschiedlichen Anforderungen und Kundenwünschen anwenden kann.
(2)
- 1.
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Themenbezogene Floristik geht von einem oder mehreren floristischen Werkstoffen aus, die zu einem aussagekräftigen Werkstück gestaltet werden.
- 2.
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Raumbezogene Floristik wird bestimmt von den Größenverhältnissen, der Architektur und den Stilelementen eines Raumes (innen oder außen), denen die floristischen Werkstücke angepasst werden.
- 3.
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Anlassbezogene Floristik wird bestimmt durch Ereignisse des menschlichen Lebens sowie religiöse und weltliche Feste, nach Sitten und Brauchtum, die traditionsgemäß unter Verwendung bestimmter floristischer Werkstücke begangen werden.