Ausfertigungsdatum: 05.04.2001
(1) Die Prüfungsanforderungen beziehen sich auf:
(2) Die Prüfung besteht aus drei integrativen Situationsaufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 bis 5 und dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach Maßgabe des § 6 Abs. 6.