Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. EJG

Eurojust-Gesetz (EJG)
Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität


Ausfertigungsdatum: 12.05.2004

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 166 V v. 31.8.2015 I 1474

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Nationales Mitglied
§ 2 Unterstützende Personen
§ 3 Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr
§ 4 Informationsübermittlung
§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4b Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung
§ 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4d Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen
§ 5 Ersuchen und schriftliche Stellungnahmen des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds
§ 6 Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden
§ 7 Nationale Anlaufstellen und Festlegung von Befugnissen
§ 8 Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung
§ 9 Gemeinsame Kontrollinstanz
§ 10 Schadenersatz wegen unzulässiger oder unrichtiger Datenerhebung oder -verwendung
§ 11 Zusammenarbeit mit OLAF
§ 12 Tätigwerden des nationalen Mitglieds nach Artikel 26a Absatz 9 des Eurojust-Beschlusses
§ 13 Anwendung des Eurojust-Beschlusses
§ 14 Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz