Ausfertigungsdatum: 12.05.2004
§ 1 | Nationales Mitglied |
§ 2 | Unterstützende Personen |
§ 3 | Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr |
§ 4 | Informationsübermittlung |
§ 4a | Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied |
§ 4b | Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung |
§ 4c | Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen |
§ 4d | Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen |
§ 5 | Ersuchen und schriftliche Stellungnahmen des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds |
§ 6 | Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden |
§ 7 | Nationale Anlaufstellen und Festlegung von Befugnissen |
§ 8 | Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung |
§ 9 | Gemeinsame Kontrollinstanz |
§ 10 | Schadenersatz wegen unzulässiger oder unrichtiger Datenerhebung oder -verwendung |
§ 11 | Zusammenarbeit mit OLAF |
§ 12 | Tätigwerden des nationalen Mitglieds nach Artikel 26a Absatz 9 des Eurojust-Beschlusses |
§ 13 | Anwendung des Eurojust-Beschlusses |
§ 14 | Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen |