Eurojust-Gesetz (EJG)
Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität

Ausfertigungsdatum: 12.05.2004


§ 11 EJG Zusammenarbeit mit OLAF

Für die Zwecke der Entgegennahme und Übermittlung von Informationen zwischen Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung ist das nationale Mitglied zuständige deutsche Behörde im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 und (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 25. Mai 1999 (ABl. EG Nr. L 136 S. 1 und S. 8).