Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung


Ausfertigungsdatum: 10.02.1998

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 23. 1.2006 I 152;

Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften für Meldungen der Arbeitgeber
Dritter Abschnitt Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung
Erster Unterabschnitt Allgemeines
Zweiter Unterabschnitt Systemprüfung
Dritter Unterabschnitt Durchführung der Datenübertragung
Vierter Abschnitt Beitragsnachweisverfahren
Fünfter Abschnitt Sonderregelungen
Sechster Abschnitt Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
Siebter Abschnitt Meldung von Entgeltersatzleistungen, Anrechnungszeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes und Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
Neunter Abschnitt Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge