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Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei


Ausfertigungsdatum: 02.12.2011

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 17.7.2017 I 2581

Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schwerbehinderte Menschen
§ 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§ 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 6 Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 9 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung
§ 10 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung
§ 11 Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
§ 12 Besondere Fachverwendungen
§ 13 Erprobungszeit
§ 14 Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
§ 15 Aufstieg
§ 16 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 17 Übergangsregelungen für den Aufstieg
§ 18 Überleitung aus der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer sowie aus der Laufbahn der Grenzschutzoffiziere
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 12)

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