Ausfertigungsdatum: 02.12.2011
(1) Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind
(2) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.