Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 02.12.2011


§ 4 BPolLV Einrichtung von Vorbereitungsdiensten

Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.