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Besatzungsvorschriften(Anhang XI zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung) (BinSchUO2008Anh XI)
Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
Stand: Geändert durch Art. 12 Nr. 11 V v. 16.12.2011 II 1300
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1
Allgemeines
§ 1.01
Allgemeines
Kapitel 2
Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung für die Fahrt auf dem Rhein
§ 2.01
Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung
Kapitel 3
Besatzungsvorschriften für Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
§ 3.01
Allgemeines
§ 3.02
Mitglieder der Besatzung, Befähigung
§ 3.03
Betriebsformen
§ 3.04
Dienst- und Ruhezeiten
§ 3.05
Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine
§ 3.06
Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe
§ 3.07
Besatzung der Schleppboote
§ 3.08
Besatzung der Fahrgastschiffe
§ 3.08a
Mindestbesatzung auf Personenfähren
§ 3.08b
Mindestbesatzung von Wagenfähren
§ 3.09
Sonstige Wasserfahrzeuge
§ 3.10
Abweichungen
§ 3.11
Ausnahmebewilligung
§ 3.12
Zusätzliche Bestimmungen
Anlage 1
- gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest - Anforderungen an den Fahrtenschreiber und Vorschriften betreffend den Einbau von Fahrtenschreibern an Bord
Anlage 2
Prüfung zum Erwerb der Qualifikation „Matrosen-Motorwart“
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