(3. DV-BEG)
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 28.04.1966
Stand: Konstitutive Neufassung gem. Art. I V v. 28.4.1966 I 300, in Kraft getreten am 4.5.1966
I. Selbständige Berufe
II. Unselbständige Berufe
1. Privater Dienst. Die gesetzlichen Ansprüche
a) Darlehen
b) Kapitalentschädigung
c) Rente
2. Angestellte und Arbeiter im Sinne der
§§ 109 und 110 BEG
III. Schädigung in selbständiger und unselbständiger
Erwerbstätigkeit
IV. Schaden in der Ausbildung
V. Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
VI. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VII. Schlußbestimmungen