(3. DV-BEG)
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 28.04.1966


§ 10 3. DV-BEG Zusätzliches Darlehen

Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.