(3. DV-BEG)
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 28.04.1966


§ 41 3. DV-BEG Aufrundung der Entschädigungsleistungen

Die errechneten und die auszuzahlenden Beträge der Kapitalentschädigung und der Rente sind auf volle Deutsche Mark, ab dem 1. Januar 2002 auf volle Euro aufzurunden.