...Sowohl das Vormundschaftsgericht, das die Vollmacht als wirksam erachtet und deshalb von der Bestellung eines Betreuers abgesehen hat, als auch das Landgericht, das den Kläger im Februar 2006 persönlich angehört hat, haben keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Klägers zu den jeweils genannten Zeitpunkten gehabt....