...Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben, § 21 GKG. Gegenstandswert: 200.000 € I. 1 Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde. 2 Der Schuldner ist Hafenlotse der Hafengruppe B. und gemäß §§ 1, 5 BremLotsO (Lotsenordnung für das Hafenlotsenwesen in Bremerhaven vom 28. November 1979, Brem. GBl....