...November 2017 höheren Kostenmasse fallen mithin voraussichtlich Gerichtskosten in Höhe von (3 x 2.656 € + Schreibauslagen in Höhe von 1.000 € =) 8.968,00 € an. Ebenfalls unter Berücksichtigung der höheren Kostenmasse, der vom Beklagten geltend gemachten Zuschläge von 100 vom Hundert und von § 8 Abs. 3 Satz 2, § 7 InsO beträgt die voraussichtliche Vergütung des Insolvenzverwalters 96.528,18 €....