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Urteile für Gerichtskosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Land Niedersachsen auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 54/18
...Die Gerichtskosten für die Anhörungsrüge richten sich nach Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz --GKG-- (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es fällt eine Festgebühr von 50 € an. Im Übrigen ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V S 31/10
...April 2011 hat das Landgericht die von dem Beklagten an die Klägerinnen zu erstattenden Kosten unter Ausgleichung der Gerichtskosten auf 206,07 € festgesetzt. Die Klägerinnen haben außergerichtlich am 10....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 539/11
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Landkreis Cloppenburg auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 162/12
...Senat X E 2/15 Gerichtskosten für die Entschädigungsklage nach Löschung aus dem Gerichtsregister 1. NV: Nach der Löschung aus dem Gerichtsregister verharrt die Klage im "vorbereitenden Verfahren", so dass der Berichterstatter gemäß §§ 79a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 FGO zuständig bleibt. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X E 2/15
...November 2017 höheren Kostenmasse fallen voraussichtlich Gerichtskosten in Höhe von (3 x 2.656 € + Schreibauslagen in Höhe von 1.000 € =) 8.968,00 € an. Ebenfalls unter Berücksichtigung der höheren Kostenmasse, der vom Beklagten geltend gemachten Zuschläge von 100 vom Hundert und von § 8 Abs. 3 Satz 2, § 7 InsVV beträgt die voraussichtliche Vergütung des Insolvenzverwalters 96.528,18 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 27/18
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Freien und Hansestadt Hamburg auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €. I. 1 Der Betroffene, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste vermutlich im Dezember 2011 in das Bundesgebiet ein....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 151/17
...November 2017 höheren Kostenmasse fallen mithin voraussichtlich Gerichtskosten in Höhe von (3 x 2.656 € + Schreibauslagen in Höhe von 1.000 € =) 8.968,00 € an. Ebenfalls unter Berücksichtigung der höheren Kostenmasse, der vom Beklagten geltend gemachten Zuschläge von 100 vom Hundert und von § 8 Abs. 3 Satz 2, § 7 InsO beträgt die voraussichtliche Vergütung des Insolvenzverwalters 96.528,18 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 29/18
...Die Kosten des Revisionsverfahrens werden wie folgt verteilt: die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 1) zu 32%, der Kläger zu 2) zu 4% und der Beklagte zu 64%; die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) tragen er selbst zu 35% und der Beklagte zu 65%; die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) tragen er selbst zu 41% und der Beklagte zu 59%....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 370/15
...Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers in erster Instanz haben der Kläger und die Beklagte zu 1. je zur Hälfte zu tragen. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers in zweiter Instanz haben der Kläger zu 8/13 und die Beklagte zu 1. zu 5/13 zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 955/13
...Ob eine Massemehrung in die Berechnungsgrundlage einfließt, kann nicht danach unterschieden werden, ob sie vor Insolvenzeröffnung erfolgt ist und ob die Masse zulänglich oder unzulänglich ist (Förster, ZInsO 2000, 553; Amberger in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsVV, § 1 Rn. 78; aA Riedel in Stephan/Riedel, aaO Rn. 59; Reck, ZInsO 2011, 567). 25 (3) Nach § 58 Abs. 1 GKG sind bei der Berechnung der Gerichtskosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 164/14
...GmbH ihre im Zusammenhang mit dieser Gesellschafterversammlung entstandenen und noch entstehenden Rechtsberatungs- und Gerichtskosten gegen Nachweis bis zur Höhe von 10.000 € zu erstatten. Eine entsprechende Zahlung erhielt die W. R. GmbH am 23. Mai 2011. 5 Am 30. September 2011 beschloss die Gesellschafterversammlung, gegen Nachweis die Hälfte der 10.000 € übersteigenden Kosten der W. R....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 307/16
...Dezember 2005 angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. An einem rückwirkenden Ereignis fehlt es, wenn das FA erst nachträglich Kenntnis von einem bereits gegebenen Sachverhalt erlangt. 21 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 30/14
...Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden wie folgt verteilt: Die Antragsgegnerin und die Antragsteller tragen jeweils ihre eigenen außergerichtlichen Kosten; die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Gegenstandswert: 200.000 € I. 1 Die Antragsteller sind Aktionäre der Antragsgegnerin, einer Aktiengesellschaft. Mit einer Ad-hoc-Meldung vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 26/12
...Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 30 Gerichtskosten für die Revisionsinstanz werden nach § 21 GKG nicht erhoben. § 21 GKG setzt einen offensichtlichen schweren Fehler des Gerichts voraus und greift nicht schon bei einem leichten Verfahrensverstoß ein (BGH 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04 -)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 250/12
...In den Rechtsmittelverfahren entstandene Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 2.556,46 €. I. 1 Der Antragsteller ist Eigentümer von zwei im Land Sachsen-Anhalt belegenen, auf dem im Beschlusseingang bezeichneten Grundbuchblatt eingetragenen Grundstücken....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 204/12
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden je zur Hälfte dem Freistaat Bayern und der Stadt Straubing auferlegt. I. 1 Der Betroffene wurde mit Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg vom 5. Februar 2003 (Az.: Jug KLs 401 Js 107041/02), rechtskräftig seit dem 13....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 106/12
...Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden wie folgt verteilt: Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten und den Gerichtskosten trägt die Klägerin zu 1 8/9. Die Gerichtskosten im Übrigen trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 2 und 3 trägt die Beklagte. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 330/13
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Bundesrepublik Deutschland auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €. I. 1 Der Betroffene ist marokkanischer Staatsangehöriger....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 99/16