...Das Oberverwaltungsgericht hat die Annahme, der Satzungsgeber hätte bei Teilnichtigkeit einer Regelung die andere Regelung nicht erlassen, für fernliegend gehalten, nachdem in der Satzung nebeneinander und unabhängig voneinander stehende Heranziehungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden (UA S. 16)....