...Allerdings findet die Amtsermittlungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO zeigt, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen....