...Soweit es § 73 Abs. 3 UStDV für nicht anwendbar gehalten hat, weil sich die im Abwicklungsschein zu machenden Angaben nicht leicht und einwandfrei aus anderen Belegen ergäben, hat das FG nicht beachtet, dass es für die Frage der Umsatzsteuerfreiheit nach Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens nicht darauf ankommt, ob sich die in einem Abwicklungsschein zu machenden Angaben leicht und einwandfrei aus...