...Das Beschwerdegericht hat sich lediglich mit einer Hilfsbegründung des Bundeskartellamtes befasst, die es nach seinen, von der Nichtzulassungsbeschwerde beanstandeten, rechtlichen Maßstäben für unzureichend gehalten hat. Im Übrigen kann es auf den Anordnungsgrund zwar nur dann ankommen, wenn das Beschwerdegericht zu Recht einen (drohenden) Verstoß gegen das gesetzliche Vollzugsverbot bejaht hat....