...Der Angeklagte war angesichts des eher harmlosen Angriffs (Beinstellen, „Wischen” über die Kopfbedeckung des Angeklagten) des ihm körperlich unterlegenen, unbewaffneten Opfers im Rahmen einer sich anbahnenden Rangelei unter jungen Leuten schon nicht berechtigt (§ 32 Abs. 2 StGB), den ersten, das Opfer an der Stirn treffenden Stich mit dem bewusst verborgen gehaltenen und bereits geöffneten Butterflymesser...