...Der Beklagte bewilligte ab März 2008 nur noch diese, von ihm für angemessen gehaltenen Unterkunftskosten. Für den Zeitraum vom 1.2.2011 bis 31.7.2011 bewilligte er SGB II-Leistungen mit einem KdU-Anteil von weiterhin 428,85 Euro monatlich zuzüglich Heizkosten ohne Warmwasser in Höhe von 34,54 Euro, insgesamt also 463,39 Euro (Bescheid vom 17.1.2011; Widerspruchsbescheid vom 23.3.2011)....