...Weiterhin werfen die Kläger die Frage auf, ob das von ihnen als willkürlich bewertete Vorgehen der Beklagten, die Notdienstpraxis im Krankenhaus einzurichten, dem Krankenhaus unrechtmäßig einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, weil die den Bereitschaftsdienst ausübenden Ärzte gehalten seien, die Patienten dem Notdienst des Krankenhauses zuzuweisen....