...Solche Maßnahmen besagen für sich genommen nichts über die künftige Eigenkapitalrendite. 46 Darüber hinausgehende Umstände, die zum Anpassungsstichtag für die Beklagte vorhersehbar waren, und die den Schluss nahelegen, die Unsicherheiten über die Wirkung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung seien überwunden, sind weder ersichtlich, noch hat das...