...Den entsprechenden Betrag von 1.458,71 € zahlte die Antragsgegnerin zu 1 jedoch nicht an den Insolvenzschuldner aus, sondern rechnete mit einer eigenen Forderung aus dem Jahre 1998 in Höhe von 2.006,56 € zuzüglich Kosten und Zinsen in Höhe von 3.084,99 € auf. 3 Der Antragsteller meint, die Verrechnung sei gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, weil die Erlangung der Aufrechnungslage nach § 131 Abs...