...September 2007 diese Voraussetzungen erfüllt, erscheint schon deshalb zweifelhaft, weil es keine Verzichtsaufforderung enthält, sondern nur die Forderung, der Beschwerdeführer solle gegenüber der Antragstellerin zu 1) erklären, dass er gegen sie aus dem Streitgebrauchsmuster keine Rechte geltend machen werde....