...Die Forderung, dass Ort und Zeitpunkt der Infektion feststehen müssen, ist hier nach den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanzen erfüllt. 17 Der Zeckenbiss als das den Körperschaden, die Borrelioseinfektion, verursachende Ereignis, ist auch im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG in Ausübung des Dienstes eingetreten....