...Dies gilt insbesondere deshalb, weil das FG seine Auffassung, etwa bestehende Rückzahlungsverpflichtungen hätten keine wirtschaftliche Bedeutung, auch auf die Feststellung gestützt hat, der Kläger habe trotz entsprechender Aufforderung durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) keinen Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs konkret mit Namen und Anschrift benannt. 7 d) Die Rechtssache hat...