...Der Kläger habe eingeräumt, dass er erkannt habe, der Beklagte wolle keine Umsatzsteuer abführen, indem er vorgetragen habe, "wenn der Beklagte die Arbeiten 'schwarz' durchgeführt, keine Steuern an das Finanzamt abgeführt habe, sei dies seine Angelegenheit". 7 Der Kläger könne von dem Beklagten jedoch Wertersatz in Höhe von 8.300 € aus ungerechtfertigter Bereicherung verlangen....