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Urteile für Feststellungsklage

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
.... § 256 Abs. 1 ZPO ist und Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (ablehnend BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - zu B II 1 der Gründe; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. BGB § 613a Rn. 206; bejahend wohl BAG 24. September 2015 - 2 AZR 593/14 - Rn. 22). 23 2. Der Klageantrag ist in dieser Auslegung zulässig, insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 53/15
...Zur Begründung hat es ausgeführt, die Feststellungsklage sei trotz der Möglichkeit zur teilweisen Bezifferung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche insgesamt zulässig. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe fest, dass die Klägerin durch den heruntergefallenen bzw. herausgebrochenen rechten Flügel des in ihrem Arbeitszimmer befindlichen Fensters verletzt worden sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 189/08
2016-08-25
BAG 8. Senat
.... § 256 Abs. 1 ZPO ist und Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (ablehnend BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - zu B II 1 der Gründe; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 613a Rn. 206; bejahend wohl BAG 24. September 2015 - 2 AZR 593/14 - Rn. 22). 22 2. Der Klageantrag ist in dieser Auslegung zulässig, insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 60/15
...Richtige Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs 1 S 1, § 55 Abs 1 Nr 1, § 56 SGG). Der Kläger kann den Bescheid des Beklagten, mit dem dieser die beantragte Zusicherung abgelehnt hat, anfechten, weil dieser Bescheid zumindest eine formelle Beschwer enthält....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 46/16 R
...Sie ist als Feststellungsklage auszulegen und genügt als solche sowohl dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO als auch den Erfordernissen des § 256 Abs. 1 ZPO. 15 1. Der Kläger verfolgt - entgegen dem Antragswortlaut - keinen Leistungsantrag....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 757/12
...nach diesem Tage in das Beschäftigungsverhältnis bei ihm eintretenden Arbeitnehmer (einschließlich Auszubildende) bei der VBL zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern wären. 5 Die nach der Weigerung der Beklagten, die erbetene Bestätigung zu erteilen, erhobene Feststellungsklage...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 53/12
...rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht mit seiner Hauptbegründung die Verjährung des Klageanspruchs nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB verneint. 28 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 122/14
...Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist zugleich die - gegenüber einer subsidiären Feststellungsklage - vorrangige Klageart, weil in diesem Verfahren hier auch über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die einer Feststellungsklage zugrunde liegen könnten (vgl zB BSG SozR 4-2700 § 136 Nr 3, S 16 mwN). 12 b) Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung des Vorbringens...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 219/10 R
...Sie hat ein rechtliches Interesse daran, dass das im Antrag bezeichnete Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird. 18 a) Da sich eine Feststellungsklage auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken kann - sog....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 717/10
...Dementsprechend bestehe auch kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. 14 Die Feststellungsklage der Klägerin sei begründet, weil für die Beklagte kein wichtiger Grund zur Kündigung der Unterlassungserklärungen bestanden habe. Die Beklagte habe nicht dargetan, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung nicht mehr Mitbewerberin im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 60/16
...Die Feststellungsklage wird ebenfalls abgewiesen. Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten der Berufung und der Revision - bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. 1 Die Parteien streiten im Revisionsverfahren darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der Beklagten zum 1. Oktober 2005 auf die BenQ Mobile GmbH & Co....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 585/08
...Eine weitergehende, vorsorgliche Feststellungsklage ist unzulässig. 43 Die rechtskundig vertretene Klägerin musste diesbezüglich keinen gerichtlichen Hinweis erhalten. Das Feststellungsinteresse ist eine gesetzlich geregelte, allgemeine Voraussetzung einer Feststellungsklage. Eine klagende Partei muss von sich aus Tatsachen zum Vorliegen dieser Voraussetzungen vortragen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 327/11
...Die ausschließlich auf die Feststellung der Nichtigkeit der Bescheide gerichtete Feststellungsklage sei daher jedenfalls unbegründet. 28 bb) Zu Unrecht hat das FG, wie der Kläger zu Recht rügt, seine Rechtsausführungen betreffend die Gewinnfeststellungsbescheide (dazu unter 3.) auf die Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Gewerbesteuermessbescheide übertragen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 1/16
2016-08-25
BAG 8. Senat
.... § 256 Abs. 1 ZPO ist und Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (ablehnend BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - zu B II 1 der Gründe; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 613a Rn. 206; bejahend wohl BAG 24. September 2015 - 2 AZR 593/14 - Rn. 22). 22 2. Der Klageantrag zu 1. ist in dieser Auslegung zulässig, insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 61/15
...Diese Feststellungsklage ist an keine Frist gebunden, die Geltendmachung des Rechts aus dem Rechtsverhältnis, das Gegenstand der Feststellungsklage ist, unterliegt lediglich der Verwirkung. Der Erfolg der Klage hängt allein von der materiellen Rechtslage ab (BGH, Urteil vom 1. März 1999, aaO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 32/15
...Eine Feststellungsklage, die eine Forderung zum Gegenstand hat, die nach ihrem Anspruchsgrund nicht zur Tabelle angemeldet wurde, ist unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, ZIP 2003, 2379, 2382; Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05, BGHZ 173, 103 Rn. 12 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 298/08
2016-08-25
BAG 8. Senat
.... § 256 Abs. 1 ZPO ist und Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (ablehnend BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - zu B II 1 der Gründe; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 613a Rn. 206; bejahend wohl BAG 24. September 2015 - 2 AZR 593/14 - Rn. 22). 23 2. Der Klageantrag zu 1. ist in dieser Auslegung zulässig, insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 57/15
...Die Feststellungsklage ist entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts zulässig. Die Klägerin hat ein rechtliches Interesse daran, durch das Gericht feststellen zu lassen, ob ihr für die Jahre 2006 und 2007 noch Urlaub zusteht (§ 256 Abs. 1 ZPO). Die Feststellungsklage ist nicht wegen des Vorrangs der Leistungsklage unzulässig (vgl. grundlegend BAG 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 11/11
...Der Zulässigkeit der mit der Anfechtungsklage verbundenen Feststellungsklage gemäß § 54 Abs 1 SGG und § 55 Abs 1 Nr 1 SGG steht in Fällen der vorliegenden Art, in denen allein die vom Versicherungsträger abgelehnte Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall begehrt wird, die grundsätzliche prozessrechtliche Nachrangigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen (vgl zB BSG...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 24/11 R