...Es sei die Absicht des Gesetzgebers gewesen, die Familienzusammenführung in möglichst vielen Fällen zuzulassen und so dauerhafte Trennungen der Familien der Spätaussiedler zu vermeiden. Eine solche Familientrennung liege unabhängig davon vor, ob der jetzt im Aussiedlungsgebiet lebende Familienangehörige sich zwischenzeitlich vorübergehend in Deutschland aufgehalten habe....