...Monaten sei der Schwere des Verstoßes angemessen. 5 Vor dem Verwaltungsgericht hat der Beklagte zur Bemessung der Fahrtenbuchauflage ergänzend vorgetragen: Bei einem Verkehrsverstoß, der mit der Eintragung von einem Punkt im Verkehrszentralregister zu ahnden wäre, ordne er regelmäßig eine Dauer von sechs Monaten für die Fahrtenbuchauflage an, bei drei Punkten zwölf Monate, bei drei Punkten und einem Fahrverbot...