...Ebenso kann offen bleiben, ob die Öffentlichkeit der Sitzung bereits mit der Bezeichnung der Sitzung als "Öffentliche Sitzung" in dem Protokoll der mündlichen Verhandlung protokolliert ist, so dass gegen das Protokoll und seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt nur der Nachweis der Fälschung nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 165 Satz 2 ZPO zulässig ist (BAG, Beschluss vom 13....